REACH-Verordnung

reach-black-2.jpg

REACH ist die Verordnung der Europäischen Union über Chemikalien und ihre sichere Verwendung. Sie befasst sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Gesetze im Zusammenhang mit REACH traten 2007 in Kraft. Wir folgen den jüngsten Aktualisierungen der REACH-Listen einschließlich der SVHC-Liste mit allen sukzessiven Aktualisierungen und Änderungen, wie etwa:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.

Unsere Lieferanten und ihre Unterlieferanten bestätigen alle, dass sie sich REACH verpflichtet haben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ec.europa.eu