REACH-Erklärung

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REACH ist die Verordnung der Europäischen Union über Chemikalien und ihre sichere Verwendung. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen.

Die mit REACH verbundenen Gesetzte traten 2007 in Kraft. Wir verfolgen die letzte Aktualisierung der REACH-Listen einschließlich der SVHC-Liste mit allen folgenden Aktualisierungen und Änderungen:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.

Unsere Lieferanten und deren Zulieferer bestätigen alle ihre Verpflichtungen nach REACH.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ec.europa.eu